Masterarbeit: Abzug wegen falsch platzierter Seitenzahl?

Wer am Ludwigsburger Institut für Kulturmanagement eine gute Note für seine Masterarbeit bekommen will, der halte sich besser an die „Regeln zur formalen Gestaltung schriftlicher Arbeiten“, so das Mantra von Prof. Armin Klein. In diesem 13-seitigen Regelwerk steht u.a., wie das Titelblatt auszusehen hat und wie man richtig zitiert. An manchen Stellen verblüfft das sonst recht strikte Dokument aber auch durch seine Offenheit. So ist es den Studenten etwa erlaubt, was Schülern längst verboten ist: die alte Rechtschreibung zu verwenden. Auch im Hinblick auf die Paginierung schimmert noch das Laissez-faire der 68-er Generation durch. So sollten die Seitenzahlen zwar in arabischen Zahlen angegeben werden (vgl. Institut für Kulturmanagement 2007: 1) – müssen aber nicht. Verpflichtet ist man nur, die Seitenangabe rechts oben zu platzieren (vgl. Institut für Kulturmanagement 2007: 1). Arabische Seitenzahlen rechts unten sind demnach verboten, römische Seitenzahlen rechts oben ok. In Anbetracht dessen, wie penetrant oft man am Institut auf die Einhaltung des Regelwerks hingewiesen wird, juckt es den rebellischen Studenten (der vom Aussterben bedroht ist) geradezu in den Fingern, diesen Spielraum auszunutzen und statt „Seite 49“ „Seite XLIX“ zu schreiben. Erklärend sollte man in diesem Zusammenhang erwähnen, dass jener Dozent, der maßgeblich für die „Regeln zur formalen Gestaltung schriftlicher Arbeiten“ verantwortlich ist, ein Faible für Archäologie und Geschichte hat.

Wie viel Abzug es durch falsch platzierte Seitenzahlen gibt, ist im Regelwerk leider nicht vermerkt. Ich persönlich spiele derzeit mit dem Gedanken ebendies empirisch zu untersuchen, wobei ich mir noch unsicher bin, ob es das wert ist; zumal mir bereits Abzug droht, weil ich mich der Vorschrift „als Schrifttypen sind Times New Roman oder Arial zu wählen“ (Institut für Kulturmanagement 2007: 1) verweigere. Sinnvoll ist es sicherlich, die Masterarbeit nicht in Zapf Dingbats zu schreiben, was aber spricht beispielsweise gegen die etwas modernere Windows-Schrift Calibri oder gegen TheSans, die auch von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger verwendet wird (von irgendwelchen Assoziationen möchte ich mich ausdrücklich distanzieren)? Warum kann das Institut in Sachen Typografie nicht einfach eine Empfehlung für Arial und Times New Roman aussprechen, aber andere gut lesbare Schrifttypen ebenso zulassen?

Im gleichen Atemzug möchte ich erwähnen, dass Prof. Klein sich vor kurzem als Fan von Nudges (Anstubsern) geoutet hat. Demnach ist es wirksamer, Entscheidungen anzustoßen, als sie durch Gesetze zu erzwingen. Ein Nudge im Hinblick auf die formale Gestaltung von Arbeiten würde etwa so aussehen, dass das Institut den Studenten eine gut designte Dokumentvorlage für Word zu Verfügung stellt. Da sich unter den derzeitigen Studenten eine diplomierte Grafikerin befindet, wäre das sogar ein recht preisgünstiges Unterfangen. Stattdessen erstellt sich jeder Student seine eigene Formatvorlage und ihm droht Abzug, wenn sein Rand rechts nicht die vorgeschriebenen 4 cm, sondern nur 3,5 cm hat. Da jedoch weder die Schriftfarbe noch die Papierfarbe in den „Regeln zur formalen Gestaltung schriftlicher Arbeiten“ festgelegt ist, wäre eine Abgabe der Masterarbeit in monochromem Stil, also beispielsweise blaue Schrift auf blauem Hintergrund (in Reminiszenz an Yves Klein), durchaus regelkonform.

Wer glaubt, dass die formale Gestaltung bei einer Masterarbeit alles sei, der irrt. Mindestens ebenso wichtig ist der Inhalt die Orthografie. Immer wieder wird von den Professoren erwähnt, dass es bei Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehlern sowie Ausdrucksschwächen gnadenlos Abzug gibt. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Auch ich bin der Meinung, dass man wissenschaftliche Arbeiten Korrektur lesen (lassen) sollte. Aber ich kenne Studenten, die für drei (Ausdrucks-)Fehler auf 10 Seiten 0,3 Abzug bekommen haben. Ist das angemessen? Diese Frage ist auch deshalb berechtigt, weil Prof. Klein bei seinen äußerst lesenswerten Büchern selbst diverse Tippfelher unterlaufen. Der „Stiftung Preußischer Kulturbegriff“, der auch in der 3., aktualisierten Auflage von Kleins Kulturpolitik-Buch zu finden ist, erfreut sich unter Studenten schon seit Jahren großer Beliebtheit. Auch im Kulturmarketing-Buch hat Carsten Schabacher diverse Fehler gefunden (wenn auch nicht alle); er wartet übrigens schon seit fünf Jahren vergeblich auf das aktive Beschwerdemanagement des dtv.
Wie kann man der Orthografie einen so hohen Stellenwert zuschreiben, aber selbst mit schlechtem Beispiel vorangehen? Das aus dem Mittelalter stammende Zitat „Quod licet lovi, non licet bovi“ hat also auch 2010 noch Bestand – zumindest in Ludwigsburg. Jetzt gibt es im Web 2.0-Zeitalter natürlich Möglichkeiten, Prof. Klein eins auszuwischen und seinen Büchern auf Amazon wegen der vielen Rechtschreibfehler nur drei Sterne zu geben. Aber wäre das nicht kindisch? Ja, wäre es! Und man würde man sich selbst lächerlich machen. Denn Bücher wie der exzellente Kulturbetrieb, Kuturmarketing und Besucherbindung haben nunmal ihre vier, fünf Sterne verdient, Rechtschreibfehler hin oder her. Was bleibt, ist also die Hoffnung, dass es Prof. Klein irgendwann seinen wohlwollenden Lesern gleichtut und zukünftig in erster Linie die Qualität der Arbeit benotet.

P.s. Kleines Quiz zum Schluss: Wie nennt man die „komplette Adressnummer der aufgerufenen Seite“ (Institut für Kulturmanagement 2007: 12) im Fachjargon? a) Deep Link b) Linkoln c) Rechts-vor-Link

Literatur

Institut für Kulturmanagement (Hrsg.) (2007): Regeln zur formalen Gestaltung schriftlicher Arbeiten, Ludwigsburg.

6 Antworten

  1. Die Frage ist, wo man die Grenze ziehen soll? Natürlich klingt es kindisch, wenn man für, wie Du schreibst, drei Ausdrucksfehler einen Punkteabzug erhält. Aber ab welcher Fehlerzahl sollte man Punkte abziehen? 5, 10? Irgendwo muss man sich halt festlegen…

  2. Sicherlich ist die Grenzziehung schwierig, aber so oft wie die formalen Mängel am Institut angeprangert werden, fehlt mir schlichtweg die Verhältnismäßigkeit. Sicherlich werden mir die Professoren widersprechen und sagen „Herr Kopp, dass wir uns nicht missverstehen, natürlich hat auch bei uns die Qualität der Arbeit oberste Priorität…“, aber da ständig auf die Regeln zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten hingewiesen wird, hat es zumindest den Anschein, als ob der Rest mehr oder weniger egal wäre.

  3. Hallo Herr Kopp,

    habe zufällig Ihren Beitrag gefunden.
    Zur Ergänzung:
    Mir ging es hauptsächlich um die Frage, warum den Kapiteln verschiedene Rechtschreibungen zugrunde liegen.
    Ich hatte per E-Mail schon recht bald auf eine Anfrage per E-Mail eine Antwort erhalten.
    Die Antwort vom Verlag habe ich nicht mehr vorliegen, aber sie lautete – unter Vorbehalt – in etwa: man könne in der Textmasse kein Rechtschreibprogramm über ein Buch laufen lassen.
    Eine weiterführende Frage ist, warum ein Autor nicht in einer Schreibweise schreibt.
    Meiner Erfahrung als Redakteur nach findet man in jedem längeren Schriftwerk Fehler. Und wenn diese sich nicht häufen oder sinnentstellend sind, sollte man auch in Prüfungen darüber hinwegsehen – auch bei solchen komischen Formalien wie falsch platzierter Seitenzahl. Es sei denn, man möchte sich als Erbsenzähler outen.

  4. Ist ja wirklich cool, dass es bei euch am Ludwigsburger Institut für Kulturmanagement den Studenten erlaubt ist, die alte Rechtschreibung zu verwenden. Als wir unsere Diplomarbeiten geschrieben haben, wurde auf die aktuelle Rechtschreibung ganz besonders geachtet. Dadurch hatte ich so einige Schwierigkeiten.

  5. Ich habe letzte Woche meine Masterarbeit binden lassen. Heute fiel mir auf, dass eine Seitenzahl nicht stimmt. Schade, dass, wie viel Abzug es durch falsch platzierte Seitenzahlen gibt, nicht im Regelwerk vermerkt ist.

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